Versicherung des Imageverlustes eines Werbeträgers (Death & Disgrace)

  • Ein Getränkehersteller schließt mit einem Jugendidol einen Werbevertrag mit dem Ziel, die jugendliche Kundschaft auf den Geschmack eines alkoholfreien Getränkes zu bringen. Der Werbefilm ist abgedreht, die Poster sind bereits gedruckt. Eine Woche vor Anlaufen der Kampagne wird das Jugendidol von Pressefotografen volltrunken auf der Münchener Leopoldstraße abgelichtet. Große Berichte in der Presse machen die Kampagne natürlich zunichte.
     
  • Oder: Eine Person aus Funk und Fernsehen wird als Werbeträger für ein Nahrungsmittel verpflichtet. Auch hier ist alles abgedreht und die Poster sind fertig. Kurz vor Anlaufen der Kampagne outet sich der Werbeträger in einer Talkshow, dass er "das Zeug eigentlich überhaupt nicht mag und die Werbung nur wegen der Kohle macht". Die Kampagne muss abgesagt werden. Die bis dahin aufgewendeten Kosten können versichert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Werbeträger vor Beginn der Kampagne verstirbt.