




Keine Eventagentur bevorratet das Material, daß zur Ausrichtung jeder nur erdenklichen Event-Veranstaltung gebraucht wird. Jede Veranstaltung ist anders und man ist gezwungen, sich von Fall zu Fall Ausstattungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände anzumieten. Seien es Zelte, Bestuhlung, Küchen- oder Gastronomieeinrichtungen, Podien, Tribünen, Requisiten oder Dekorationen. Also werden solche Gegenstände in der Regel von Veranstaltung zu Veranstaltung angemietet. Die meisten Verleihfirmen regeln in ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", dass jegliche Haftung für das vermietete Equipment auf den Mieter übergeht. Vielfach wird diese Regelung überlesen und erst im Falle einer Beschädigung taucht die Frage auf, in welcher Versicherung (man hat ja so einige) das denn nun enthalten sei. Rein gefühlsmäßig sieht man sich in einer Haftung der Vermietfirma gegenüber und denkt, dass die Haftpflichtversicherung zuständig ist. Doch diese winkt dankend ab, entweder, weil Schäden an gemieteten Sachen überhaupt nicht versichert sind, oder, weil sich die Versicherung von Mietsachschäden nur auf Gebäude und Gebäudebestandteile bezieht.
Für diese Fälle bieten wir eine All-Risk-Versicherung an. Je nach dem, was gewünscht wird, können Sie zwischen zwei Deckungsvarianten wählen:
Natürlich sind ausgeschlossen vorsätzliche oder grobfahrlässige Beschädigung durch Sie selbst bzw. Ihrer Repräsentanten, Gewährleistungsmängel, Aufruhr, Krieg, Bürgerkrieg, Plünderung sowie durch gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß.
