




Wenn Sie bei Veranstaltungen auch noch den Transport der Teilnehmer organisieren, kann es schnell passieren, daß Sie hier als Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes auftreten. Zum Beispiel, wenn Sie im Namen Ihres Auftraggebers einen Incentive im Freien veranstalten und die Teilnehmer in Bussen zu dem Veranstaltungsort befördern. Dann haften Sie gegenüber den Teilnehmern unbegrenzt, sofern Sie oder Ihre Mitarbeiter ein Verschulden trifft.
Oder, Sie organisieren ein Buffet. Mehrere Teilnehmer leiden danach unter einer Fischvergiftung. Jetzt können Ansprüche wegen Schmerzensgeld, Heilbehandlung und evtl. vertaner Freizeit auf Sie zu kommen. Die Schadenhöhe geht hier schnell über EUR 10.000,- hinaus.
Auch für Schäden, die durch Mängel am Transportmittel o.ä. entstehen, können Sie ersatzpflichtig gemacht werden. Natürlich haften Sie auch für Schäden am mitgeführten Eigentum der Teilnehmer, dies sind sog. Sachschäden.
Die Absicherung dieser besonders beachtlichen Risiken bietet unsere Spezialhaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachschäden.
Die Regel-Deckungssummen belaufen sich je Schadenereignis auf:
Natürlich sind gegen Zuschlag auch höhere Deckungssummen möglich. Sollten Sie eine solche Versicherung kurzfristig benötigen oder spezielle Einschlüsse wünschen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
