Gewinnspielversicherung

Gewinnspiele finden immer einen guten Anklang, wenn es darum geht, mit einer Werbemaßnahme Kundenbeziehungen zu pflegen oder den eigenen Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Ein paar Beispiele:

  • Ein Autohaus veranstaltet einen Tag der offenen Tür. Es wird eine Torwand aufgebaut und jeder Besucher darf versuchen, mit sechs Schüssen drei Treffer rechts unten und drei Treffer links oben zu erzielen. Wer dies schafft, erhält als Preis einen neuen Pkw. Dieser Preis kann versichert werden.
  • In der Halbzeitpause eines Bundesliga-Fußballspieles werden fünf Bälle ins Publikum geschossen. Wer den Ball zurückbringt, darf versuchen, von der Mittellinie aus in das unbewachte Tor zu schießen. Hierbei darf der Ball aber erst hinter der Torlinie den Boden erstmals berühren. Auch hier winkt als Preis ein PKW, wobei der Stadionsprecher natürlich ankündigt, von wem das Fahrzeug gesponsort wird.
  • Als Incentive lädt ein Herstellungsbetrieb seine umsatzstärksten Einzelhändler zu einem Golfturnier ein. Hierbei lobt der Hersteller ein Preis von EUR 250.000 für denjenigen aus, der ein sog. Hole-In-One schafft. Mit einem einzigen Schlag vom Abschlagpunkt ins Loch.

Versicherbar ist nahezu jedes Spiel, bei dem nicht von vornherein feststeht, dass der Preis gewonnen wird. Eine Tombola scheidet daher aus.