Film-Produktionskassen-Versicherung

Versichertes Interesse
Zahlungsmittel wie Bargeld oder Schecks, die während der Dreharbeiten - auch Transporte zu und an den Drehorten - mitgeführt werden, um produktionsbezogene Zahlungen (Komparsengelder) am Drehort vorzunehmen.

Versicherungsumfang

    Der Versicherer leistet Ersatz für Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung der versicherten Zahlungsmittel. Der Versicherer leistet auch Ersatz für das Abhandenkommen und die Zerstörung der versicherten Zahlungsmittel durch Einbruchdiebstahl während der Lagerung, wenn die versicherten Zahlungsmittel:
  • in einem verschlossenen Raum und / oder in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, die eine erhöhte Sicherheit, auch Wegnahme der Behältnisse selbst gewähren (bei einer Versicherungssumme bis € 5.000,--)
  • nicht am Körper selbst getragen, sondern gegen Quittung in einem Hotelsafe hinterlegt werden

Versicherungssummen
bis € 25.000,-- je Vorhaben ohne weiteres möglich. Darüber hinaus bedarf es gesonderter Vereinbarungen.

Geltungsbereich: nach Vereinbarung